(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen opus crew, An der Alster 6, 20099 Hamburg (nachfolgend „opus crew" oder „wir"), und ihren Vertragspartnern. Vertragspartner sind sowohl Talente (Studierende und flexible Arbeitnehmer, nachfolgend „Talente") als auch Unternehmen und Marken (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit opus crew ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) opus crew ist eine Personalvermittlungsplattform, die qualifizierte Talente für temporäre und projektbasierte Einsätze in den Bereichen Beauty, Promotion, Events, Luxusmarken, Messen, Festivals und Retail vermittelt.
(2) Die Vermittlung erfolgt auf Basis der im Registrierungsformular angegebenen Qualifikationen, Erfahrungen und Präferenzen der Talente sowie den Anforderungen der Auftraggeber.
(3) opus crew übernimmt keine Garantie für die Vermittlung eines bestimmten Einsatzes. Die Auswahl der Talente erfolgt nach Eignung, Verfügbarkeit und den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projekts.
(4) opus crew tritt als Vermittler zwischen Talent und Auftraggeber auf. Ein Arbeitsverhältnis zwischen opus crew und dem Talent oder dem Auftraggeber wird durch die Vermittlung nicht begründet, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.
(1) Talente registrieren sich kostenfrei über die Website von opus crew und erstellen ein persönliches Profil. Die Registrierung setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.
(2) Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Das Talent ist für die Aktualität seiner Profildaten (insbesondere Verfügbarkeit, Qualifikationen und Kontaktdaten) selbst verantwortlich.
(3) Ein Anspruch auf Registrierung oder Vermittlung besteht nicht. opus crew behält sich vor, Profile ohne Angabe von Gründen abzulehnen, zu deaktivieren oder zu löschen, insbesondere bei Verstoß gegen diese AGB oder bei wiederholter Unzuverlässigkeit.
(4) Das Profil darf nicht an Dritte übertragen werden. Jedes Talent darf nur ein Profil erstellen.
Die registrierten Talente verpflichten sich:
Verstöße gegen diese Pflichten können zum Ausschluss aus dem Talentpool, zur Kündigung der Geschäftsbeziehung und – bei schuldhafter Pflichtverletzung – zu Schadensersatzansprüchen führen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
(1) Die Vergütung für Einsätze wird individuell je Projekt zwischen opus crew und dem Auftraggeber vereinbart. Die Konditionen für das Talent werden vor Einsatzbeginn transparent kommuniziert.
(2) Die Vergütung der Talente erfolgt nach Einsatzabschluss und Bestätigung durch den Auftraggeber. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung auf das vom Talent angegebene Bankkonto.
(3) Reisekosten, Verpflegung und sonstige Aufwendungen werden nur dann erstattet, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Der Auftraggeber zahlt opus crew die vereinbarte Vermittlungsgebühr gemäß individueller Vereinbarung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist opus crew berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(1) Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Einsatz weniger als 72 Stunden vor Einsatzbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn wird die volle vereinbarte Vergütung berechnet.
(2) Sagt ein Talent einen bestätigten Einsatz weniger als 48 Stunden vor Einsatzbeginn ab, kann opus crew Schadensersatz für die entstehenden Vermittlungskosten geltend machen. Wiederholte kurzfristige Absagen können zum dauerhaften Ausschluss aus dem Talentpool führen.
(3) Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) entbindet beide Parteien von ihren Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Talente, die über opus crew vermittelt wurden, während der Laufzeit der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem letzten Einsatz nicht direkt anzuwerben oder zu beschäftigen, ohne dies vorab mit opus crew abzustimmen. Bei Verstoß steht opus crew eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Monatsgehältern des betreffenden Talents zu.
(1) opus crew haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet opus crew nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) opus crew haftet nicht für das Verhalten der vermittelten Talente während des Einsatzes. Die Aufsichts- und Weisungspflicht obliegt dem Auftraggeber.
(3) opus crew haftet nicht für Schäden, die durch unvorhergesehene Einsatzabsagen seitens der Auftraggeber oder Talente entstehen, sofern opus crew die Absage nicht zu vertreten hat.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) opus crew verarbeitet personenbezogene Daten der Talente und Auftraggeber ausschließlich zum Zweck der Personalvermittlung, Projektabwicklung und Geschäftsbeziehungspflege.
(3) Profildaten der Talente (z. B. Name, Foto, Qualifikationen) werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung an potenzielle Auftraggeber weitergegeben.
(1) Alle Inhalte der Website von opus crew (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist untersagt.
(2) Durch die Registrierung räumt das Talent opus crew das Recht ein, die im Profil hinterlegten Fotos und Informationen für die Vermittlung und – nach gesonderter Einwilligung – für Marketingzwecke zu nutzen.
(1) Die Registrierung als Talent ist zeitlich unbefristet. Das Talent kann sein Profil jederzeit durch schriftliche Mitteilung an opus crew löschen lassen.
(2) opus crew ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bereits bestätigte Einsätze bleiben von einer Kündigung unberührt und sind gemäß den getroffenen Vereinbarungen durchzuführen, sofern nicht anders vereinbart.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Hamburg, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(1) opus crew behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Registrierte Nutzer werden über Änderungen per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.
(2) Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (z. B. per E-Mail), gelten die neuen AGB als akzeptiert. In der Änderungsmitteilung wird auf die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens hingewiesen.
Stand: April 2026